Zuständig dafür ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln.
Der Bildungskredit wird schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, beantragt oder per Internet unter http://www.bildungskredit.de/ . Das Bundesverwaltungsamt erteilt bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen einen Bewilligungsbescheid, der die Auszubildenden berechtigt, einen Kreditvertrag mit der KfW abzuschließen. Ein Vertragsangebot der KfW ist dem Bewilligungsbescheid bereits beigefügt. Damit der Förderungsbescheid wirksam bleibt, muss das Vertragsangebot innerhalb eines Monats angenommen und unterzeichnet an die KfW geschickt werden. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die KfW.

Informationen zur Ausbildungsförderung
2010, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
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