Alexa (17) möchte kaufmännische Angestellte werden. Die nächste Berufsfachschule liegt so weit von der Wohnung ihrer Eltern entfernt, dass sie auswärts wohnen muss. Alexa wohnt daher in einem Wohnheim. Sie ist beitragsfrei bei ihren Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Alexas Schwester Janina geht in die 7. Klasse und ihr Bruder Daniel in den Kindergarten. Die Mutter ist Hausfrau. Der Vater ist Beamter und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 46.500 Euro. Er zahlt in eine Riester-Rente ein.
| Rechnungsposten | Betrag |
|---|---|
| Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) | 3.875,00 € |
| abzüglich | |
| Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages von 920 Euro) |
76,67 €* |
| abzüglich | |
| Sozialpauschale 14,4 %, Höchstbetrag 525 Euro monatlich | 525,00 € |
| "Riester-Rente" | 95,92 € |
| tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2008, Steuerklasse III) |
|
| - Einkommensteuer / Lohnsteuer | 532,50 € |
| - Kirchensteuer | 14,12 € |
| - Solitaritätszuschlag | 0,00 € |
| Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) | 2.630,80 € |
| Alexas Mutter gibt die Zusatzerklärung für ein Elternteil ohne Einkommen ab. | |
| Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 2.630,80 € |
| abzüglich | |
| Grundfreibetrag: | |
| - für die Eltern | 1.605,00 € |
| - für Janina | 485,00 € |
| - für Daniel | 485,00 € |
| Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | 55,80 € |
| Kein Grundfreibetrag für Alexa, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht | |
| Zusatzfreibetrag: 60% (50% für die Eltern und je 5% für Janina und Daniel) | 33,48 € |
|
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen |
22,32 € |
| Bedarfssatz Alexa: | |
| Grundbedarf Berufsfachschüler/innen, auswärtig wohnend | 465,00 € |
| abzüglich | |
| Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 22,32 € |
| Förderungsbetrag | 442,68 € |
|
Förderungsbetrag (gerundet) |
443 € |
Alexa erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 443 Euro als Zuschuss.
*) Für ab dem 01.01.2011 zu berücksichtigende Einkommen beträgt der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a EStG monatlich 83,34 Euro.

Informationen zur Ausbildungsförderung
2010, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
Download [PDF - 161,4 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/bafoeg_flyer.pdf)
Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)