Alexa (17), Berufsfachschülerin, auswärts wohnend

Lächelnde junge FrauAlexa (17) möchte kaufmännische Angestellte werden. Die nächste Berufsfachschule liegt so weit von der Wohnung ihrer Eltern entfernt, dass sie auswärts wohnen muss. Alexa wohnt daher in einem Wohnheim. Sie ist beitragsfrei bei ihren Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Alexas Schwester Janina geht in die 7. Klasse und ihr Bruder Daniel in den Kindergarten. Die Mutter ist Hausfrau. Der Vater ist Beamter und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 46.500 Euro. Er zahlt in eine Riester-Rente ein.

 

Berechnung des Einkommens des Vaters im Sinne des BAföG:

Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 3.875,00 €
abzüglich
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages von 920 Euro)
76,67 €*
abzüglich
Sozialpauschale 14,4 %, Höchstbetrag  525 Euro monatlich 525,00 €
"Riester-Rente" 95,92 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2008, Steuerklasse III)
- Einkommensteuer / Lohnsteuer 532,50 €
- Kirchensteuer 14,12 €
- Solitaritätszuschlag 0,00 €
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) 2.630,80 €
Alexas Mutter gibt die Zusatzerklärung für ein Elternteil ohne Einkommen ab.
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) 2.630,80 €
abzüglich
Grundfreibetrag:
- für die Eltern 1.605,00 €
- für Janina 485,00 €
- für Daniel 485,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge 55,80 €
Kein Grundfreibetrag für Alexa, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht
Zusatzfreibetrag: 60% (50% für die Eltern und je 5% für Janina und Daniel) 33,48 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

22,32 €

Berechnung des "BAföG" von Alexa:

Bedarfssatz Alexa:
Grundbedarf Berufsfachschüler/innen, auswärtig wohnend 465,00 €
abzüglich
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen 22,32 €
Förderungsbetrag 442,68 €

Förderungsbetrag (gerundet)

443 €

Alexa erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 443 Euro als Zuschuss.

*) Für ab dem 01.01.2011 zu berücksichtigende Einkommen beträgt der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a EStG monatlich 83,34 Euro.

Publikationen

  • Das neue BAföG ID = 6

    Titelbild der Publikation

    Informationen zur Ausbildungsförderung

    2010, 2 Seiten
    Bestell-Nr.: 29958

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    Download [PDF - 161,4 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/bafoeg_flyer.pdf)

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