Marcel (28), Student, auswärts wohnend mit Nebenjob, und Maurice (22), Fachoberschüler

Zwei junge Männer in SportkleidungMarcel (28) studiert Maschinenbau im 6. Semester an einer Technischen Hochschule und wohnt in einer WG. Er verdient als studentische Hilfskraft monatlich 400 Euro (brutto) und führt eine "Riester-Rente" fort, in die er zuvor bereits während seiner betrieblichen Berufsausbildung eingezahlt hat. Marcel ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert. 

Marcels Bruder Maurice (22) hat eine Berufsausbildung abgeschlossen und besucht jetzt die Fachoberschule. Er wohnt bei seinen Eltern und ist beitragsfrei bei ihnen in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert.

Der Vater ist Arbeitnehmer, hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 35.000 Euro und zahlt in eine "Riester-Rente" ein.

Die Mutter der beiden hatte im Jahr 2008 als Vollzeitbeschäftigte ein Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro. Im Bewilligungszeitraum hat sich ihr Bruttojahreseinkommen wegen Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung auf 15.000 Euro verringert. Sie zahlt weiterhin in eine "Riester-Rente" ein. Aufgrund des im Vergleich zum vorletzten Kalenderjahr deutlich niedrigeren Einkommens der Mutter, stellen Marcel und Maurice beim Amt für Ausbildungsförderung jeweils einen Antrag auf Einkommensaktualisierung.

 

Berechnung des Einkommens von Marcel im Sinne des BAföG:

Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 400,00 €
abzüglich
Werbungskosten (monatlich) 83,34 €
abzüglich
Sozialpauschale 21,3 %, Höchstbetrag 1008,33 Euro monatlich 68,87 €
"Riester-Rente" 5,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
- Einkommensteuer / Lohnsteuer 0,00 €
- Kirchensteuer 0,00 €
- Solidaritätszuschlag 0,00 €
Einkommen von Marcel (im Sinne des BAföG) 242,79 €
abzüglich
Grundfreibetrag 255,00 €
Einkommen von Marcel (im Sinne des BAföG) abzüglich des Grundfreibetrages -5,87 €

anzurechnendes Einkommen von Marcel

0,00 €

Berechnung des Einkommens des Vaters im Sinne des BAföG:

Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 2.916,67 €
abzüglich
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages von 920 Euro)
76,67 €*
abzüglich
Sozialpauschale 21,3 %, Höchstbetrag 1008,33 Euro monatlich 604,92 €
"Riester-Rente" 88,42 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2008, Steuerklasse III)
- Einkommensteuer / Lohnsteuer 246,00 €
- Kirchensteuer 11,67 €
- Solidaritätszuschlag 0,00 €
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) 1.888,99 €

Die Mutter stellt einen Antrag auf Aktualisierung ihres Einkommens, wodurch statt ihres Einkommens vor zwei Jahren, das Einkommen im Bewilligungszeitraum berücksichtigt wird.

Berechnung des Einkommens der Mutter im Sinne des BAföG:

Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 1.250,00 €
abzüglich
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages von 920 Euro)
83,34 €
abzüglich
Sozialpauschale 21,3 %, Höchstbetrag 1008,33 Euro monatlich 249,92 €
"Riester-Rente" 37,17 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2008, Steuerklasse V)
- Einkommensteuer / Lohnsteuer 283,33 €
- Kirchensteuer 25,50 €
- Solidaritätszuschlag 15,58 €
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG) 555,16 €

Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:

Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) 2.444,15 €
abzüglich
Grundfreibetrag für die Eltern: 1.605,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge 839,15 €
Kein Freibetrag für Marcel und Maurice, da beide in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung stehen
Zusatzfreibetrag: 50% für die Eltern selbst 419,58 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

419,58 €

Berechnung des "BAföG" für Marcel:

Bedarfssatz Marcel:
Grundbedarf Student/in 373,00 €
auswärts wohnend 224,00 €
Erhöhungsbetrag eigene Krankenversicherung 62,00 €
Erhöhungsbetrag eigene Pflegeversicherung 11,00 €
670,00 €
abzüglich
1/2 des anzurechnenden Elterneinkommens 209,79 €
Förderungsbetrag 460,21 €

Förderungsbetrag (gerundet)

460 €

Marcel erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 460 Euro, davon 230 Euro als Zuschuss und 230 Euro als zinsloses Darlehen.

Berechnung des "BAföG" für Maurice:

Bedarfssatz Maurice:
Grundbedarf Fachoberschüler 391,00 €
abzüglich
1/2 des anzurechnenden Elterneinkommens 209,79 €
Förderungsbetrag 181,21 €

Förderungsbetrag (gerundet)

181 €

Maurice erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 181 Euro als Zuschuss.

*) Für ab dem 01.01.2011 zu berücksichtigende Einkommen beträgt der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a EStG monatlich 83,34 Euro.

Publikationen

  • Das neue BAföG ID = 6

    Titelbild der Publikation

    Informationen zur Ausbildungsförderung

    2010, 2 Seiten
    Bestell-Nr.: 29958

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