Stefan (19), Student, eigener Pkw

Junger Mann, auf dem Bauch im Gras liegend, mit einem BuchStefan (19) studiert Mathematik im ersten Semester. Er wohnt bei seinen Eltern und ist beitragsfrei bei ihnen in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Sein Bruder Fabian besucht die 5. Klasse des Gymnasiums. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 37.400 Euro, die Mutter von 11.200 Euro. Sie haben keinen "Riester-Renten"-Vertrag abgeschlossen. Stefan verfügt über einen eigenen Pkw mit einem Zeitwert von 2.300 Euro und über ein Sparbuch mit einer Einlage in Höhe von 4.400 Euro.

 

Berechnung des Vermögens von Stefan im Sinne des BAföG:

Zeitwert Pkw 2.300,00 €
Sparbuch 4.400,00 €
Vermögen gesamt 6.700,00 €
abzüglich
Vermögensfreibetrag 5.200,00 €
anzurechnendes Vermögen (im Sinne des BAföG) 1.500,00 €

Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12)

125,00 €

Berechnung des Einkommens des Vaters im Sinne des BAföG:

Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 3.116,67 €
abzüglich
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages von 920 Euro)
76,67 €*
abzüglich
Sozialpauschale 21,3 %, Höchstbetrag 1008,33 Euro monatlich 647,52 €
"Riester-Rente" 0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2008, Steuerklasse III)
- Einkommensteuer / Lohnsteuer 303,67 €
- Kirchensteuer 6,84 €
- Solidaritätszuschlag 0,00 €
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) 2.081,97 €

Berechnung des Einkommens der Mutter im Sinne des BAföG:

Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 933,33 €
abzüglich
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages von 920 Euro)
76,67 €*
abzüglich
Sozialpauschale 21,3 %, Höchstbetrag 1008,33 Euro monatlich 182,47 €
"Riester-Rente" 0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2008, Steuerklasse V)
- Einkommensteuer / Lohnsteuer 154,75 €
- Kirchensteuer 13,93 €
- Solidaritätszuschlag 8,51 €
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG) 497,01 €

Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:

Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)
Vater 2.081,97 €
Mutter 497,01 €
2.578,98 €
abzüglich
Grundfreibetrag für die Eltern: 1.605,00 €
Grundfreibetrag für Fabian: 485,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge 488,98 €
Zusatzfreibetrag: 55% (50% für die Eltern und 5% für Fabian) 268,94 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

220,04 €

Berechnung des "BAföG" von Stefan:

Bedarfssatz Stefan:
Grundbedarf Student/in 373,00 €
nicht auswärts wohnend 49,00 €
422,00 €
abzüglich
Anrechnungsbetrag aus eigenem Vermögen 125,00 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen 220,04 €
Förderungsbetrag 76,96 €

Förderungsbetrag (gerundet)

77 €

Stefan erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 77 Euro, davon 38,50 Euro als Zuschuss und 38,50 Euro als zinsloses Darlehen.


Förderung nach dem BAföG erfolgt nur soweit dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen (sog. Subsidiaritätsgrundsatz). Anderweitig zur Verfügung stehen können diese Mittel nicht nur aus Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, sondern vor allem auch aus Unterhaltsleistungen von Personen, die dem Auszubildenden gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind. Ausbildungsförderung kann bei elternabhängiger Förderung entsprechend des Nachrangs der staatlichen Sozialleistung BAföG nur gewährt werden, wenn die Eltern nicht oder nicht in vollem Umfang zur Leistung von Unterhalt in der Lage sind.

*) Für ab dem 01.01.2011 zu berücksichtigende Einkommen beträgt der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a EStG monatlich 83,34 Euro.